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Ottilie-Schoenewald-Weiterbildungskolleg der Stadt Bochum

Schulprogramm 300Am Ottilie-Schoenewald-Weiterbildungskolleg der Stadt Bochum können nach Ende der Pflichtschulzeit alle allgemeinbildenden Abschlüsse der Sekundarstufe I und II erworben werden:

- Hauptschulabschluss 9
- Hauptschulabschluss 10
- Fachoberschulreife
- Fachhochschulreife
- Abitur

Die Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs sind "durchlässig". Nach dem Erwerb der Fachoberschulreife kann man bei Erfüllen der Voraussetzungen in die Bereiche Abendgymnasium/Kolleg/abitur-online wechseln.

Wir haben keine Anmeldefristen. Wir raten jedoch dazu,  sich bei Interesse möglichst umgehend anzumelden. So können wir Ihnen einen Platz im kommenden Semester garantieren.

Beginn des nächsten Semesters für alle Bildungsgänge: 7.08.2023

Bitte beachten Sie: Seit dem Wintersemester 2009/10 gibt es zwei wesentliche Änderungen:

Die Aufnahmebedingungen für die Bildungsgänge Abendgymnasium und Kolleg sind geändert. Jetzt gilt: Mindestalter liegt bei 18 Jahren, ferner sind entweder eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit von zwei Jahren nachzuweisen. Als Berufstätigkeit werden auch Arbeitslosigkeit, Haushaltsführung u.dgl. angerechnet. Wir beraten Sie gerne.

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Kolleg 300Am Ottilie-Schoenewald-Weiterbildungskolleg der Stadt Bochum kann die Fachoberschulreife (Sekundarabschluss I) über den Besuch der Abendrealschule erworben werden. Der Unterricht der Abendrealschule findet dabei abends oder auch vormittags statt.
Die Abendrealschule richtet sich an Berufstätige und Arbeitslose, die einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9, einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10  oder die Fachoberschulreife erwerben möchten.
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Abendreal 300Am Ottilie-Schoenewald-Weiterbildungskolleg der Stadt Bochum kann das Fachabitur auf verschiedenen Wegen erworben werden:
  • Das Abendgymnasium wendet sich an Berufstätige, die neben ihrer Berufstätigkeit einen Schulabschluss erwerben möchten, an Mütter oder Väter, die neben der Führung des Haushaltes die Schule besuchen möchten und an Arbeitslose. Der Unterricht findet i.d.R. in den Abendstunden statt und umfasst 20-22 Wochenstunden.
  • Das Kolleg ist eine Vollzeitschulform für Berufsumsteiger, Mütter oder Väter, die neben der Führung des Familienhaushaltes einen Abschluss erwerben möchten und  z.B. für Arbeitslose. Das Kolleg richtet sich an alle, die sich mit BAFöG-Unterstützung vollständig auf die zweite Schulausbildung konzentrieren möchten.
  • Der Bildungsgang Abitur-online wendet sich an Berufstätige, die neben ihrer Berufstätigkeit einen Schulabschluss erwerben möchten, an Mütter oder Väter, die neben der Führung des Haushaltes die Schule besuchen möchten und an Arbeitslose. Abitur-online findet in den Abendstunden an nur zwei Unterrichtstagen statt.
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Abitur 300Am Ottilie-Schoenewald-Weiterbildungskolleg der Stadt Bochum kann das Abitur auf verschiedenen Wegen erworben werden:

Der Bildungsgang Abitur-online wendet sich an Berufstätige, die neben ihrer Berufstätigkeit einen Schulabschluss erwerben möchten, an Mütter oder Väter, die neben der Führung des Haushaltes die Schule besuchen möchten und an Arbeitslose. Abitur-online findet in den Abendstunden statt.

Das Kolleg ist eine Vollzeitschulform für Berufsumsteiger, Mütter oder Väter, die neben der Führung des Familienhaushaltes einen Abschluss erwerben möchten und  z.B. für Arbeitslose. Das Kolleg bietet Vorteile für alle, die sich mit BAFöG-Unterstützung vollständig auf die zweite Schulausbildung konzentrieren möchten.

1. Beginn des Semesters am 12.08.2020

Am Mittwoch werden alle Studierenden in das Wintersemester 2020/21 starten. Um möglichst wenige Bewegungen auf den Fluren zu erzeugen, haben wir feste Klassenräume eingerichtet. Die Neuzugänge haben ihre Klassenzuordnung bereits per Brief erhalten, die Raumzuordnungen für alle Semester werden am Mittwochmorgen im Foyer ausgehängt sein.

Denken Sie bitte daran: Wie erfolgreich wir in diesem Semester gemeinsam lernen können, hängt auch von Ihnen ab! Beachten Sie die jeweils geltenden Regeln innerhalb und außerhalb der Schule.

2. Rückkehr aus Risikogebieten

Sofern Sie in den vergangenen Tagen aus einem Risikogebiet nach Liste des RKI zurückgekommen sind, müssen Sie entweder 14 Tage in Quarantäne oder aber ein negatives Testergebnis vorweisen. Sonst ist ein Schulbesuch nicht zugelassen. Die folgenden Gebiete werden derzeit als Risikogebiet betrachtet: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Bitte informieren Sie das Sekretariat und Ihre Semesterleitung.

3. Umsetzung der Hygienevorschriften und Maskenpflicht

Wir halten uns an den vorgeschriebenen Hygieneplan für Schulen:

  •  Kursgrößen werden nach den aktuell geltenden Hygienevorschriften bestimmt.
  •  Wir bilden feste Lerngruppen. Die Definition fester Lerngruppen ist derzeit so gefasst, dass an allen weiterführenden Schulen neben einer Klasse auch ein Jahrgang als feste Lerngruppe zählt. Dadurch ist ein Unterricht im Kurssystem ebenso wieder möglich wie auch der Unterricht im WP-Bereich.
  • Um Infektionsketten nachvollziehen zu können, ist das Einnehmen fester Sitzplätze in den Klassenräumen vorgegeben. Sofern möglich, sollen Studierende ihre Sitznachbarn auch in Fach- und Kursräumen nicht wechseln. Eine Durchmischung der Lerngruppen soll weitestgehend vermieden werden.
  •  Arbeitsgemeinschaften finden im Zeitraum bis zu den Herbstferien leider nicht statt, da wir auf eine Durchmischung jahrgangsübergreifender Lerngruppen weitestgehend verzichten sollen.
  • Das Betreten, Verlassen und Bewegen in der Schule erfolgt nach dem Einbahnstraßenprinzip (auf einer Seite rein/rauf, auf der anderen Seite raus/runter).
  • Es gelten die üblichen A-H-A-Regeln: Abstand – Händewaschen – Alltagsmaske!
  •  Aufgrund der A-H-A-Regeln und der Maskenpflicht ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände verboten (im Gebäude sowieso). Das Rauchverbot gilt auch für das Aral-Gebäude und -gelände.
  •  Wir bitten Sie eindringlich, diese auch beim Thema "Essen und Trinken" zu berücksichtigen. Essen Sie nur auf dem Schulhof an der frischen Luft, nehmen Sie die Maske dazu nur so lange ab, wie unbedingt nötig. Wenn Sie im Unterricht trinken möchten, dann versuchen Sie, die Nase mit der Maske bedeckt zu lassen.
  • Seife und Einmalpapierhandtücher sind ausreichend vorhanden.

Maskenpflicht: Mit Beginn des Schuljahres gilt für alle Personen, die das Schulgelände oder Schulgebäude betreten, eine durchgehende Maskenpflicht. Für Studierende gilt diese auch im Unterricht; für Lehrkräfte auch, sofern sie nicht sicherstellen können, dass sie 1,5 Meter Mindestabstand zu allen Personen halten können. Gesichtsvisiere („Face Shields“) sind nicht

erlaubt. Die durchgehende Maskenpflicht ist zunächst befristet bis zum 31.08.2020. Schuleigene abweichende Regelungen sind nicht zugelassen.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei gravierenden Verstößen gegen die Hygienevorschriften suspendiert werden können. Wir empfehlen die Nutzung der Corona-Warn-App!

4. Umgang mit akuten Erkrankungen

Wenn Sie typische COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns) aufweisen, könnten Sie Andere anstecken. Bleiben Sie bitte zu Hause und konsultieren Ihren Arzt.

Falls die Symptome in der Schule auftreten, informieren Sie die jeweilige Lehrkraft und das Sekretariat und gehen Sie dann nach Hause. Im Regelfall wird das Gesundheitsamt benachrichtigt.

Bei leichten Erkältungssymptomen sollten Sie einen Tag der Schule fernbleiben. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, können Sie am folgenden Tag den Unterricht wieder besuchen, falls sich die Krankheitssymptome verschlimmern, sollten Sie zur Abklärung einen Arzt aufsuchen.

Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

5. Schutz von vorerkrankten Studierenden

Grundsätzlich sind Studierende verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.

Haben Sie eine relevante Vorerkrankung, legen Sie bitte ein ärztliches Attest vor, indem bestätigt wird, dass bei Ihnen aufgrund einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlich für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Coronavirus-Infektion besteht.

Es entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie sind dazu verpflichtet, am Distanzunterricht teilzunehmen. An Klausuren und Prüfungen müssen Sie in der Schule teilnehmen.

Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Der Distanzunterricht wird für einzelne Studierende in der Regel nicht gleichzeitig (synchron) zum Präsenzunterricht stattfinden, das bedeutet in Form von Arbeitsmaterialien und der Vernetzung mit den Mitstudierenden über die Kursräume in Moodle/Logineo. Eine Live-Übertragung des Unterrichts und damit eine synchrone Form des Distanzunterrichts ist aus technischen und datenschutzrechtlichen Gründen nur möglich, wenn das Lernen im Kurs- oder Klassenverbund grundsätzlich auf Distanz stattfindet.

6. Schutz vorerkrankter Angehöriger

Sofern Sie gemeinsam mit einer/m Angehörigen oder Partner/in leben, die/der aufgrund einer relevanten Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Infektion hat, gelten die vergleichbaren Regelungen wie unter Punkt 5. Ein ärztliches Attest über die Vorerkrankung des Angehörigen muss eingereicht werden.

Allerdings kommt eine Befreiung vom Präsenzunterricht in diesem Fall nur im Ausnahmefall und vorübergehend in Frage, ebenfalls besteht eine Teilnahmepflicht für Klausuren und Prüfungen.

Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

7. Unterricht auf Distanz

Zwar startet die Schule im „Regelbetrieb“, also mit Präsenzunterricht, doch generell gilt: Wegen des dynamischen Infektionsgeschehens müssen wir jederzeit damit rechnen, dass wir vom Regelbetrieb in Hybrid- (=Mischung von Präsenz- und Distanzunterricht) oder sogar reinen Distanzunterricht wechseln müssen. Aus diesem Grund erhalten alle Studierenden am ersten Schultag durch ihre Semesterleitungen ihren Zugang zu unserer Lernplattform Moodle/Logineo.

Bitte berücksichtigen Sie: Lernen und schulisch erfolgreich sein, einen Abschluss erwerben, das bedeutet in diesem Schuljahr, am Distanzunterricht teilzunehmen. Versuchen Sie also, möglichst gute Voraussetzungen auch für digitales Lernen für sich zu schaffen (Verfügbarkeit von Datenvolumen, Merken der Zugangsdaten, rechtzeitige Nutzung unser Hilfsangebote, etc.). Uns ist bewusst, dass nicht alle Studierenden zu Hause die gleichen Möglichkeiten und technischen Voraussetzungen haben. Daher bitten wir alle, sich vertrauensvoll an uns (Semesterleitung, Koordinationsteam, Schulleitung) zu wenden. Wir versuchen, individuelle Lösungen finden.

8. Digitale Endgeräte

Sie haben es bestimmt in der Presse verfolgt: Das Schulministerium hat die Schulträger im Land NRW ermächtigt, die Anschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte und berechtigte Studierende vorzunehmen. In unserem Fall kümmert sich daher die Stadt Bochum als Schulträger um die Anschaffung und Verteilung der Geräte. Leider müssen wir mit langen Wartezeiten rechnen. Prognostiziert ist eine Lieferung von Geräten in ausreichender Anzahl bis zum Ende des Kalenderjahres.

9. Abschlussprüfungen

Die Abiturprüfungen und ZP10-Prüfungen im Herbst 2020 werden um eine Woche, die Abschlussprüfungen im Frühjahr um zwei Wochen verschoben, die angepassten Termine haben wir im Terminplan vermerkt. Sie finden diese aber auch unter www.standardsicherung.nrw.de.

Die Vorgaben für die Prüfungen in den einzelnen Fächern gelten bisher unverändert. Jedoch soll es in vielen Fächern eine vergrößerte Auswahlmöglichkeit bei den Abitur- und ZP10-Klausuren geben, um den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie Rechnung zu tragen.

Links:

unsere Schulhomepage, die regelmäßig aktualisiert wird:

www.wbk-bo.de

Internetseite des Ministeriums:

https://www.schulministerium.nrw.de/

direkte Aussagen zu Corona unter https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulgesundheitsrecht/infektionsschutz/coronavirus

 alle Schulmails, die im Laufe der Corona-Zeit und darüber hinaus versandt worden sind unter https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020

die Website des Robert-Koch-Institutes (RKI):

https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

gesetzliche Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit in der aktuellsten Form:

https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw